Sie werden beim Kanton Graubünden unter Regresserteilung auf Dr. iur. X. erhoben und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto 70-3922-1 des Bezirksgerichtes Prättigau/Davos zu überweisen. 3. Ausseramtlich hat Dr. iur. X. den Kanton Graubünden für seine Umtriebe mit Fr. 200.-- zu entschädigen. 4. [Rechtsmittelbelehrung] 5. [Mitteilung]“