F. Mit Rechtsöffnungsentscheid vom 19. Oktober 2010, mitgeteilt am 8. November 2010, erkannte der Bezirksgerichtspräsident Prättigau/Davos wie folgt: “1. Es wird die definitive Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. 21001861 des Betreibungsamtes C. für den Betrag von Fr. 187'598.-- nebst Zins zu 4% seit 22. Juli 2010, Fr. 30.-- Mahngebühren sowie Fr. 50.-- Betreibungsgebühren erteilt. 2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von Fr. 600.-- gehen zulasten des Dr. iur. X.. Sie werden beim Kanton Graubünden unter Regresserteilung auf Dr. iur.