Seite 2 — 11 E. Mit Verfügung vom 29. September 2010 setzte der Bezirksgerichtspräsident Prättigau/Davos die mündliche Rechtsöffnungsverhandlung auf den 19. Oktober 2010 an und forderte Dr. iur. X. gleichzeitig zur Stellungnahme auf. In seiner Stellungnahme vom 14. Oktober 2010 beantragte dieser die Verweigerung der nachgesuchten Rechtsöffnung. An der Rechtsöffnungsverhandlung vom 19. Oktober 2010 nahmen der von der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden mit Substitutionsmöglichkeit bevollmächtigte Rechtsanwalt Dr. iur. A. sowie B. teil, während Dr. iur. X. auf eine Teilnahme verzichtete.