C. Mit Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes C. vom 9. September 2010 (Be- treibungs-Nr. 21001861) wurde Dr. iur. X. vom Kanton Graubünden, vertreten durch dessen Steuerverwaltung, aufgefordert, eine Forderung von insgesamt Fr. 187'678.-- (Fr. 187'598.-- + Fr. 30.-- + Fr. 50.--) zuzüglich Zins von 4% seit dem 22. Juli 2010 auf dem Betrag von Fr. 187'598.-- zu begleichen. Der Zahlungsbefehl wurde Dr. iur. X. am 15. September 2010 zugestellt, welcher gleichentags Rechtsvorschlag erhob.