Seite 10 — 11 III. Demnach wird erkannt 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der angefochtene Rechtsöffnungsentscheid wird aufgehoben. 2. Das Rechtsöffnungsgesuch in der Betreibungsnummer 2009305 des Betreibungsamtes Sur Tasna wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens von Fr. 150.- gehen zu Lasten der B.. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 200.- gehen zu Lasten der B..