Nebst dem Bestand einer Vollmacht ist darüber hinaus auch unklar, in welchem Umfang eine allfällige Vollmacht erteilt wurde beziehungsweise ob sich die Vollmacht lediglich auf das Abholen des Autoschlüssels bezieht oder ob auch die Abrechnung mit der Garage einen Teil der Vollmacht darstellt. Da es sich beim vorliegenden Rechtsöffnungsverfahren