Seite 4 — 11 Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (vgl. BGE 117 III 4). Der Beschwerdeführer hatte in einem Betreibungsverfahren Rechtsvorschlag erhoben; er hatte demnach eine Weiterung des Verfahrens (Rechtsöffnungsverfahren) zu erwarten. Dies umso mehr, als der Beschwerdeführer am 1. November 2009 mit einer Stellungnahme an das Bezirksgericht Inn gelangte und sich in diesem Zusammenhang auch für das Fernbleiben von der auf den 3. November 2009 angesetzten Verhandlung entschuldigte.