b) Der Rechtsöffnungsentscheid der Vorinstanz vom 3. November 2009 wurde A. am 30. November 2009 mitgeteilt. Dieser holte die Postsendung jedoch nicht ab, weshalb diese gemäss Auszug aus dem Track&Trace am 14. Dezember 2009 an den Absender retourniert wurde. Gemäss der Auskunft der Poststelle Ardez könne die genaue Avisierung des Einschreibens an Herrn A. nicht digital aufgeführt werden, man sei allerdings der Ansicht, die Avisierung sei am 2. oder 3. Dezember 2009 erfolgt. Der Beschwerdegegner führt in seiner Vernehmlassung vom 8. Februar 2010 aus, Herr A. habe die Beschwerde erst am 23. Dezember 2009 der Post übergeben, also erst nach Ablauf der 10-tägigen Beschwerdefrist.