Das Unternehmen sei zwar bestrebt, ihren Kunden entgegenzukommen und auch gegenüber Abzahlungsvorschlägen sei man grundsätzlich nicht abgeneigt, die Anfrage müsse aber vom Kunden kommen. A. machte in seiner Eingabe vom 1. November 2009 im Wesentlichen geltend, die B. habe die ihnen aufgetragenen Arbeiten am Toyota Landcruiser nicht zu seiner Zufriedenheit beziehungsweise überhaupt nicht ausgeführt, weshalb er sein Auto an eine offizielle Toyotagarage nach Visp gebracht habe, welche die gewünschten Arbeiten zu seiner vollsten Zufriedenheit erledigt hätte. Er sehe keinen Grund, für nicht erledigte Arbeiten auch noch etwas bezahlen zu müssen.