A. Mit dem am 11. August 2009 ausgestellten Zahlungsbefehl mit der Betreibungsnummer 2009305 wurde A. vom Betreibungsamt Sur Tasna aufgefordert, die Forderung in der Höhe von Fr. 231.35 nebst Zins zu 8% seit dem 3. Januar 2009 zu begleichen. Als Forderungsgrund wurden nebst dem Arbeitsrapport vom 27. November 2008 die Rechnung vom 4. Dezember 2008, die Zahlungserinnerung vom 6. Februar 2009, die erste Mahnung vom 13. März 2009 sowie eine zweite Mahnungen vom 6. Juni 2009, welche allerdings nicht abgeholt wurde, angegeben. Der Zahlungsbefehl wurde A. am 17. August 2009 zugestellt, welcher gleichentags Rechtsvorschlag erhob.