236 Abs. 3 ZPO). Die Beschwerde hat schriftlich zu erfolgen, wobei mit kurzer Begründung anzugeben ist, welche Punkte des Entscheids angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Seite 3 — 10 Die Beschwerde vom 26. Dezember 2009 wurde frist- und formgerecht eingereicht, weshalb darauf einzutreten ist.