„1. Es wird die definitive Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. _ des Betreibungsamtes Davos für den Betrag von Fr. 29.65 nebst Zins zu 5% seit dem 12. November 2008 erteilt. 2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von Fr. 60.00 gehen zu 5/6 (= Fr. 50.00) zulasten der Z. und zu 1/6 (= Fr. 10.00) zulasten des X.. Die gesamten Kosten, also Fr. 60.00, werden bei der Z. unter Regresserteilung um Umfange von Fr. 10.00 auf X. erhoben und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto _ des Bezirksgerichtes Prättigau/Davos zu überweisen.