Er begründet sein Begehren damit, er habe weder die definitive Veranlagungsverfügung für die AHV-Beiträge, noch die Mahnung vom 9. Januar 2009 erhalten. Am 24. November 2009 reichte er weitere Unterlagen ein, mit welchen er die Einzahlung von Fr. 1'067.15 belegen könne, womit die AHV-Beiträge in der Höhe von Fr. 1'481.60 beglichen seien. Er bestreite jedoch weiterhin, je eine definitive Veranlagungsverfügung erhalten zu haben. Seite 2 — 10 F. Mit Rechtsöffnungsentscheid vom 24. November 2009, mitgeteilt am 14. Dezember 2009 entschied das Bezirksgerichtspräsidium Prättigau/Davos wie folgt: