B. Mit Schreiben vom 9. Januar 2009 gelangte die Z. an X. und stellte ihm den ausstehenden Betrag in der Höhe von Fr. 155.10 zuzüglich Mahngebühren von Fr. 20.- (insgesamt Fr. 175.10) in Rechnung. C. Aufgrund der ausbleibenden Zahlung wurde X. am 22. April 2009 vom Betreibungsamt Davos der Zahlungsbefehl mit der Betreibungsnummer _ zugestellt, wogegen er am 30. April 2009 Rechtsvorschlag erhob. D. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2009 reichte die Z. beim Kreisamt Davos (recte: Bezirksgericht Pättigau/Davos) ein Begehren um definitive Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. _ für den Betrag von Fr. 175.10 ein.