A. Am 11. November 2008 erliess die Z. die definitive Veranlagungsverfügung für die AHV - Beiträge der Periode vom 1. Mai 2005 - 31. Dezember 2005 von X.. Gemäss dieser schuldet X. der Z. einen Betrag von insgesamt Fr. 1'511.25, welcher sich aus den AHV-Beiträgen in der Höhe von Fr. 1'481.60 sowie Verwaltungsgebühren von Fr. 29.65 zusammensetzt. Ebenfalls am 11. November 2008 stellte die Z. X. eine Rechnung für die AHV-Beiträge in der Höhe von Fr. 1'222.25.