In der Schuldbetreibungs- und Konkurssache des X., Schuldner und Beschwerdeführer, gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Prättigau/Davos vom 24. November 2009, mitgeteilt am 14. Dezember 2009, in Sachen des Schuldners und Beschwerdeführers gegen die Z . , Gläubigerin und Beschwerdegegnerin, betreffend definitive Rechtsöffnung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt