Seite 7 — 10 Ursache des hohen Rechnungsbetrages und der Steuerfaktoren, sondern bemühte sich auch um das weitere Vorgehen, indem sie X. bat, ihr mitzuteilen, für wie lange er bezüglich einer Stundung eine Fristerstreckung benötige. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass X. bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von einer Veranlagung gehabt hätte – was aber wie dargelegt nicht zutrifft -, so wäre spätestens hier eine weitere Reaktion seitens von X. angebracht gewesen.