Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Die E-Mail wurde mehr als zwei Monate nach dem Versand der Steuerrechnung geschrieben, womit wohl kaum mehr von einem „ersten Schreck“ gesprochen werden kann. Mit E-Mail vom 14. April 2009 – also bereits fünf Tage später - antwortete die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden auf die E-Mail von X.. Darin informierte sie X. nicht nur bezüglich der