„1. In der Betreibung Nr. _ des Betreibungsamtes Domleschg wird für den Betrag von CHF _ nebst 4% Zins seit 7.10.2009 sowie aufgelaufenem Verzugszins von CHF 1'158.35 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Kosten des Verfahrens im Betrage von CHF 400.00 gehen zulasten des Schuldners. Der Gläubiger hat Anspruch auf Rückerstattung des von ihm geleisteten Kostenvorschusses von CHF 400.00 durch den Schuldner. Aussergerichtlich entschädigt der Schuldner den Gläubiger mit CHF 200.00. 3. (Rechtmittelbelehrung) 4. (Mitteilung)“