F. Mit Eingaben vom 23. Oktober 2009 reichte die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden beim Bezirksgericht Hinterrhein ein Begehren um definitive Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. 20900653 (recte: _) für den Betrag von Fr. _ nebst Zins zu 4% seit dem 7. Oktober 2009, Fr. 1'158.35 Verzugszinsen bis zum 6. Oktober 2009, Fr. 30.- Mahngebühren, Fr. 50.- Betreibungsgebühren sowie Fr.100.- Zahlungsbefehlskosten ein. G. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2009 wurde X. vom Bezirksgericht Hinterrhein zur Stellungnahme eingeladen, wovon er mit Eingabe vom 6.