B. X. wandte sich am 9. April 2009 per Mail an die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden. Dabei führte er aus, die beiden Rechnungen vom 20. Januar 2009 würden seine derzeitigen finanziellen Möglichkeiten völlig übersteigen. Er könne sich auch nicht vorstellen, wie derartige Beträge zustande gekommen seien; eventuell habe er bei der Veranlagung etwas übersehen. C. Mit E-Mail vom 14. April 2009 informierte die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden X. dahingehend, der Grund für die hohen Beträge liege darin, dass die Aktien der Y. um Fr. 6'000'000.- höher bewertet wurden, als von X. deklariert.