A. Gemäss Darstellung der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden wurde die definitive Veranlagungsverfügung für die Kantons- und Gemeindesteuer 2006 am 7. November 2008 an X. verschickt. Am 20. Januar 2009 wurde X. die definitive Rechnung für die Kantonssteuer 2006 gemäss separater Veranlagungsverfügung sowie die Rechnung für die direkte Bundessteuer 2006 zugestellt.