b) Obwohl das ufficio esazione e condoni sowohl die Stellungnahme von A. vom 10. Oktober 2009 als auch die von der B. eingereichten Unterlagen zur Kenntnisnahme erhalten hat, reagierte die Beschwerdegegnerin erst im Beschwerdeverfahren auf die Ausführungen von A. bezüglich seiner Zahlungen in der Höhe von Fr. 20'000.-. In der Vernehmlassung vom 21. Dezember 2009 führt die Beschwerdegegnerin aus, es werde nicht bestritten, dass A. Einzahlungen in mehreren Raten vorgenommen habe. Die in den Buchungsdetails aufgeführte Nummer sei jedoch der direkten Bundessteuer 2007 zuzuordnen, womit A. mit