„1. Es wird die definitive Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. 20900364 des Betreibungsamtes Davos für den Betrag von Fr. 14'367.35 nebst Zins zu 4% seit 14. Februar 2009 sowie Fr. 643.35 Verzugszinsen bis 13. Februar 2009 erteilt. 2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von Fr. 350.00 gehen zulasten des A.. Sie werden bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Regresserteilung auf A. erhoben und sind Seite 2 — 9 innert 30 Tagen auf das PC-Konto _ des Bezirksgerichtes Prättigau/Davos zu überweisen.