Dabei machte er im Wesentlichen geltend, einerseits die Veranlagung für die direkte Bundessteuer 2005 nie erhalten zu haben und andererseits habe er bereits Zahlungen in der Höhe von Fr. 20'000.- vorgenommen, womit er die direkte Bundessteuer 2005 bezahlt habe. Mit Eingabe vom 15. Oktober 2009 reichte die B. im Auftrag von A. Kopien von Belastungsanzeigen ein, welche mehrere Zahlungen von Fr. 1'500.- beziehungsweise Fr. 1'000.- belegen, die an das ufficio cantonale di esazione in Bellinzona geleistet wurden. D. Mit Entscheid vom 21. Oktober 2009, mitgeteilt am 28. Oktober 2009, verfügte das Bezirksgericht Prättigau/Davos wie folgt: