B. Mit Eingabe vom 23. September 2009 liess die Schweizerische Eidgenossenschaft den Bezirksgerichtspräsidenten Prättigau/Davos um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. 20900364 für die Forderung nebst Zins und Verzugszinsen ersuchen. Als Rechtsöffnungstitel wurde die Veranlagungsverfügung für die direkte Bundessteuer 2005 vom 7. November 2007 eingereicht.