A. Mit Zahlungsbefehl Nr. 20900364 des Betreibungsamtes Davos vom 23. Februar 2009, zugestellt am 27. Februar 2009, wurde A. für den Betrag von Fr. 14'367.35 nebst Zins zu 4% seit dem 14. Februar 2009 sowie Verzugszinsen bis 13. Februar 2009 in der Höhe von Fr. 643.35 betrieben. Die Kosten des Zahlungsbefehls wurden mit Fr. 100.- veranschlagt. Dagegen erhob A. am 2. März 2009 Rechtsvorschlag.