b) Obwohl das ufficio esazione e condoni sowohl die Stellungnahme von A. vom 10. Oktober 2009 als auch die von der B. eingereichten Unterlagen zur Kenntnisnahme erhalten hat, reagierte der Beschwerdegegner erst im Beschwerdeverfahren auf die Ausführungen von A. bezüglich seiner Zahlungen in der Höhe von Fr. 20'000.-. In der Vernehmlassung vom 21. Dezember 2009 führt der Beschwerdegegner aus, es werde nicht bestritten, dass A. Einzahlungen in mehreren Raten vorgenommen habe.