„1. Es wird die definitive Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. 20900363 des Betreibungsamtes Davos für den Betrag von Fr. 6'159.25 nebst Zins zu 3% seit 14. Februar 2009, Fr. 209.85 Verzugszins bis 13. Februar 2009 sowie Fr. 30.00 Mahngebühr erteilt. 2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von Fr. 250.00 gehen zulasten des A.. Sie werden beim Kanton Tessin unter Regresserteilung auf A. erhoben und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto _ des Bezirksgerichtes Prättigau/Davos zu überweisen.