Dabei machte er im Wesentlichen geltend, einerseits die Veranlagung für die Kantonssteuern 2005 nie erhalten zu haben und andererseits habe er bereits Zahlungen in der Höhe von Fr. 20'000.- vorgenommen, womit er die Kantonssteuer 2005 bezahlt habe. Mit Eingabe vom 15. Oktober 2009 reichte die B. im Auftrag von A. Kopien von Belastungsanzeigen ein, welche mehrere Zahlungen von Fr. 1'500.- beziehungsweise Fr. 1'000.- belegen, die an das ufficio cantonale di esazione in Bellinzona geleistet wurden. D. Mit Entscheid vom 21. Oktober 2009, mitgeteilt am 28. Oktober 2009, verfügte das Bezirksgericht Prättigau/Davos wie folgt: