A. Mit Zahlungsbefehl Nr. 20900363 des Betreibungsamtes Davos vom 23. Februar 2009, zugestellt am 27. Februar 2009, wurde A. für den Betrag von Fr. 6'159.25 nebst Zins zu 3% seit dem 14. Februar 2009 sowie Mahngebühren in der Höhe von Fr. 30.- betrieben. Die Kosten des Zahlungsbefehls wurden mit Fr. 70.- veranschlagt. Dagegen erhob A. am 2. März 2009 Rechtsvorschlag.