Der Umstand, dass die übrigen 3 Mitglieder der Kollektivgesellschaft identisch sind mit jenen, welche die Erbengemeinschaft als 4. Mitglied der Kollektivgesellschaft bilden, bedeutet nicht zwangsläufig, dass mit der Liquidierung der Erbengemeinschaft die Liquidierung der Kollektivgesellschaft gegenstandslos wird. Richtig ist zwar, dass der Liquidationsanteil an der Erbschaft auch die Kollektivgesellschaft betreffe, formell und materiell (Erbquoten, Kapitalanteile an der Gesellschaft) offensichtlich falsch hingegen, dass mit der Liquidation des mütterlichen Nachlasses gleichzeitig auch die Kollektivgesellschaft liquidiert sei.