Der Schuldner wendet dagegen ein, die Pfändung des Liquidationsanteils an der Kollektivgesellschaft sei ohne praktische Bedeutung. Die Kollektivgesellschaft laute auf "EVQ's Erben" – ohne "Ca.". Gesellschafter seien die Erben von MQ.. Der Liquidationsanteil an der Erbschaft betreffe somit auch die Kollektivgesellschaft und der Beschwerdeführer sei durch die Vorgehensweise des Betreibungsamtes nicht beschwert. Das geht tatsächlich und rechtlich an der Sache vorbei. Abgesehen davon, dass die 1958 gegründete und ins