5. Nebst dem Liquidationsanteil am unverteilten Nachlass von MQ. sel., fortgesetzte Erbengemeinschaft, bestehend aus dem Schuldner und seinen beiden Schwestern wurde auch der Liquidationsanteil (Gesellschaftsanteil) an der Kollektivgesellschaft "Ca. VQ's Erben", mit den 4 Gesellschaftern Q., S1Q., S2Q. und der Erbengemeinschaft MQ. sel. mit Arrest belegt (act. 12.1.4). Gemäss Vorinstanz handelt es sich beim Umstand, dass die Pfändung des Liquidationsanteils an der Kollektivgesellschaft unterblieben ist, um ein Versehen.