ist gemäss Pfändungsurkunde und Schätzung ein auf die Pfändungsgruppe Nr. 20902571 entfallender Überschuss von rund Fr. 72'000.— zu erwarten. Auch dieses Substrat samt dem gepfändeten Lohn vom 18.08.2010-25.09.2010 reicht also nicht aus, um die Sicherstellungsforderung des Kantons zu befriedigen,