Der Fiskus hat vorliegend einen zu vollstreckenden Sicherstellungsanspruch über Fr. 102'000.—. Aus dem Pfändungssubstrat Lohn, aus dem die Pfändungsgruppe Nr. 20902571 in der kurzen Zeit vom 18.8.2010-25.09.2010 nur die Lohnquote eines Monats (Fr. 5'964.—) erwarten kann, entfällt auf den Kanton im Verhältnis zu den anderen Teilnehmern bloss rund Fr. 3'200.— an Substrat. Aus dem gepfändeten Liquidationsanteil des schuldnerischen Erbanspruchs am Nachlass MQ. ist gemäss Pfändungsurkunde und Schätzung ein auf die Pfändungsgruppe Nr. 20902571 entfallender Überschuss von rund Fr. 72'000.— zu erwarten.