300.00 Entschädigung Arbeitskleidung 100.00 100.00 Existenzminimum 7'076.00 7'076.00 Betrag über Existenzminimum 5'964.00 5'964.00 Abzug/Zulage 0.00 0.00 Pfändbare Lohnquote 5'964.00 5'964.00 4. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Pfändung des Automobils ist gutzuheissen: