Dannzumal können sie in der Regel nur retroaktiv im Sinne einer entsprechenden Anpassung der nachfolgenden Pfändungsbetreffnisse berücksichtigt, beziehungsweise durch Rückzahlungen ausgeglichen werden. Leidet der Betreibungsschuldner an einer chronischen Krankheit, oder stehen aus einem andern Grund eine notwendige ärztliche Behandlung oder andere medizinische Leistungen bevor, die zum Schluss führen, er werde über die ganze Pfändungsperiode in der vollen Höhe der Jahresfranchise an die Gesundheitskosten beitragen müssen, kann der Betreibungsbeamte unter Umständen auch einem Begehren stattgeben, gleich bei der Ermittlung des Notbedarfs die auf einen Monat umgerechnete Franchise