Der Schuldner hält die Berücksichtigung von Fr. 300.— unter dem Titel Franchise für mehr als gerechtfertigt. Er macht – erstmals im Beschwerdeverfahren – geltend, diese Gesundheitskosten würden regelmässig anfallen, da der Sohn schwerer Asthmatiker sei und die Tochter unfallbedingt Probleme mit den Gelenken und Wachstumsstörungen habe.