Analog dem in den Richtlinien als Beispiel genannten Handelsreisenden, sind Anzüge (Jackett, Hose, Krawatten, Hemden (auch diesbezüglich wohl überdurchschnittlicher Verschleiss indiziert)) als Berufskleider eines Richters anzuerkennen und 1-2 Garnituren pro Jahr als berufsmässig begründet zuzulassen. Die Richtlinien sehen beispielsweise für Servicepersonal, Handelsreisende etc. eine Pauschale von Fr. 50.— monatlich vor. Der Schuldner hat die Kosten teilweise belegt (act. 08.1) und macht zudem geltend, es sei ihm leider nicht möglich, Kleider ab der Stange zu tragen. Für ein Paar Hosen müsse er Fr. 385.— und einen Veston ca. Fr. 500.— auslegen.