Schuldner für die Ausübung seines Berufs nicht auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen ist. Selbst wenn es anders wäre, ginge es jedenfalls nicht an, dass der Schuldner auf die Kompensation entsprechender Auslagen freiwillig verzichtet, beziehungsweise alles auf seine private Kasse zulasten der Gläubiger nimmt. Laut publizierter – vom Kantonsgericht selbst erstellter – Statistik über die Geschäftstätigkeit der Vorinstanzen verzeichnet das Bezirksgericht Plessur im langjährigen Durchschnitt monatlich ca. 1,4 Fälle in Sachen fürsorgerischer Freiheitsentziehung. Der Beschwerdegegner hat nicht dargetan, dass die bescheidene Zahl der Fälle auf diesem Rechtsgebiet ausschliesslich ihm zum