Dies ist relativ bescheiden und daher ein Indiz, welches gegen persönliches, familiäres und/oder wirtschaftlich unangemessenes Verhalten spricht. Da erfahrungsgemäss die Vermieter die Solvenz neuer Mieter überprüfen, erscheint schliesslich auch fraglich, ob der Schuldner mit einem Betreibungsregisterauszug, aus dem offene Betreibungen über Fr. 350'000.— hervorgehen, überhaupt eine reelle Chance hat, eine andere Wohnung zu mieten. Insoweit der Schuldner indirekt verpflichtet werden will, auf den nächsten Kündigungstermin eine billigere Wohnung zu suchen, ist die Beschwerde aus diesen Gründen abzuweisen.