Seite 8 — 20 mit der numerischen Festlegung der einzelnen unter den Notbedarf fallenden Positionen (Grundbedarf, Zuschläge) und der Berechnung des pfändbaren Einkommens durch Abzug der addierten Notbedarfspositionen vom Nettoeinkommen ist bloss ein interner, vorbereitender Hilfsakt. Nur die pfändbare Lohnquote als dessen Quintessenz wird anschliessend auf die allein Anfechtungsobjekt bildende Pfändungsurkunde übertragen. Dem Berechnungsblatt geht die Qualifikation als selbständiges Anfechtungsobjekt dagegen ab.