Eduard Brand, Die Einkommenspfändung (Lohn- und Erwerbspfändung), Eine Wegleitung für die Praxis, Ausgabe 2008 für die Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamten des Kantons Graubünden, S. 8 und 33). Entgegen der Steuerverwaltung ist also nicht denkbar, dass eine zu tiefe Lohnpfändungsquote in der vorausgehenden Pfändungsgruppe dazu führt, dass der Kanton mit seiner nachfolgenden Pfändung "wesentlich später zum Zug kommt". Es steht vielmehr fest, dass der Verwertungserlös aus dem gepfändeten Lohn spätestens ab dem 19. August 2010 unter anderem zur Befriedigung der Betreibung Nr. 20905914 des Beschwerdeführers dient.