2. Der Schuldner beantragt die Abweisung der Beschwerde, unter Kostenund Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers, soweit auf die Beschwerde einzutreten sei. Aus seiner Vernehmlassung zu den einzelnen beschwerdeführerischen Rügen ist zu schliessen, dass das Betreibungsamt Rc. auf teilweise Gutheissung der Beschwerde schliesst. Auf die Anträge der Vorinstanz zu den einzelnen Rechtsbegehren des Beschwerdeführers sowie auf die Begründungen der Verfahrensbeteiligten zu ihren Anträgen ist, soweit sachdienlich, nachfolgend einzugehen. II. Erwägungen