Anschliessend sei die pfändbare Quote auf CHF 7'114.00 festzusetzen. 3. Beim Pfändungsvollzug der Pfändungsgruppe Nr. 20902571 (mitgeteilt am 4. November 2009) sei die monatlich pfändbare Quote auf CHF 7'114.00 festzusetzen. 4. Das Betreibungsamt Rc. sei anzuweisen, das Auto des Schuldners ebenfalls zu pfänden. 5. Das Betreibungsamt Rc. sei anzuweisen – nebst dem Liquidationsanteil an der unverteilten Erbschaft der QM. [recte MQ.] sel. – auch den Liquidationsanteil des Q. an der Kollektivgesellschaft "Ca. VQ's Erben" zu pfänden."