Diese Anschlusspfändung vollzog das Betreibungsamt am 26. Oktober 2009. Am 04. November 2009 liess das Betreibungsamt dem Kanton Graubünden die entsprechend nachgetragene Pfändungsurkunde (Art. 113 SchKG) zukommen. Ferner verfügte das Betreibungsamt in der Pfändungsurkunde, diese Gruppe [Nr. 20902571] komme Seite 2 — 20 ab dem 18. August 2010 bis am 25. September 2010 in den Genuss der Lohnpfändungsquote; bis dahin sei der Lohn des Schuldners für bereits vollzogene Pfändungen vorgepfändet.