B. In der anschliessenden, am 08. September 2009 beim Betreibungsamt Rc. eingeleiteten [Arrest]Betreibung Nr. 20905914 erhob der Schuldner gegen den am 11. September 2009 zugestellten Zahlungsbefehl am 21. September 2009 Rechtsvorschlag, den er im Rechtsöffnungsverfahren am 02. Oktober 2009 zurückzog. Nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens vom 06. Oktober 2009 verfügte das Betreibungsamt für diese Betreibung am 07. Oktober 2009 den Anschluss an eine zuvor am 25. September 2009 vollzogene Pfändung in der Pfändungsgruppe Nr. 20902571. Diese Anschlusspfändung vollzog das Betreibungsamt am 26. Oktober 2009.