2. Die Beschwerde vom 18. November 2009 wird gutgeheissen und das Betreibungsamt A. angewiesen, dem Beschwerdeführer einen Schlüssel für die Mieträumlichkeiten auszuhändigen und die Schilder mit dem Vermerk „Betreibungsamtlich geschlossen“ unverzüglich zu entfernen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'200.-- gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.