– dass das Betreibungsamt A. am 6. November 2009 die Retentionsurkunde ausstellte, am 11. November 2009 die Retention vollzog, und das Retentionsverzeichnis am 11. November 2009 mitteilte, – dass X. am 12. November 2009 Beschwerde einreichte und insbesondere die Schätzungen der retenierten Vermögensgegenstände durch das Betreibungsamt beanstandete sowie die Retenierbarkeit gewisser Vermögenswerte in Frage stellte,